Erklärung zur Barrierefreiheit

Allfred.at ist bemüht, seine Webauftritte im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zur Website und mobilen Anwendung des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz-WZG) BGBI. I. Nr. 59/2019 idgF barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.allfred.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte - WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 der Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Erfolgskriterium 1.4.3 "Contrast (Minimum)"
Die Blautöne des bewährten Corporate Designs der Diakonie und die Grüntöne des Allfred Designs erfüllen in ausgewählten Modulen dieser Website den vorgegebenen Kontrastwerten nicht und werden aktuell überarbeitet.

b. Unverhältnismäßige Belastung

Die Diakoniewerk Syncare GmbH bemüht sich, alle Inhalte auf der Seite www.allfred.at barrierefrei zu halten. Manchmal muss etwas sehr schnell veröffentlicht werden. In Ausnahmen kann es daher sein, dass ein Inhalt nicht ganz barrierefrei ist.

Erfolgskriterium 1.2.5 "Audio Description (Prerecorded)"
Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit wird das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind darum bemüht, diese laufend zu optimieren.

c. Die Inhalte fallen nicht an den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 05.09.2022 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Jänner 2022. Überprüft wurden die Startseite, eine Übersichtsseite, eine Nachrichtenseite, die Suche und das Suchergebnis. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern - Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen - so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an office@allfred.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website www.allfred.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.

Kontakt:

ALLFRED
c/o Strada del Startup
Peter-Behrens-Platz 10
4020 Linz
E-Mail: office@allfred.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FTG) wenden. Die FTG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FTG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FTG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren